Amtsrecht und Beamtenrecht. Eine Untersuchung über normative Strukturen des staatlichen Innenbereichs.
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SEBI: 77/6051
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Zusammenfassung
Das Beamtenrecht ist die klassische Ausformung des sog. ,,besonderen Gewaltverhältnisses''.Obwohl das Bundesverfassungsgericht 1972 eine eigenständige, implizite Grundrechtsbeschränkung bei Strafgefangenen aus der Rechtsfigur des ,,besonderen Gewaltverhältnisses'' abgelehnt hat, sind die hinter diesem Begriff stehenden Denk- und Argumentationsmuster nicht aufgegeben.Daher hält der Verfasser eine Durchleuchtung des Beamten- und Amtsrechts für geboten.Auch bei einer Aufgabe des Begriffes ,,besonderes Gewaltverhältnis'' ergeben sich Probleme für die diesem Verhältnis ,,Unterworfenen'' hinsichtlich der Einschränkbarkeit von Grundrechten, der Geltung des Gesetzesvorbehalts und bei Rechtsschutzfragen.Untersucht wird die dogmenhistorische Entwicklung des Beamtenverhältnisses, das Organisationsrecht, Dienstrecht, Amtsrecht Amtswalterrecht, die Gesetzesbindung des Amtswalters, dienstliche Weisungen, Exekutivmaßnahmen im Beamtenverhältnis, die Zulässigkeit administrativen Handelns im Beamtenverhältnis unter dem Gesichtspunkt des Gesetzesvorbehalts und die Einschränkbarkeit von Grundrechten. chb/difu
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Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Kommunalbediensteter, Rechtsgeschichte, Beamtenrecht, Amtsrecht, Besonderes Gewaltverhältnis, Organisationsrecht, Dienstrecht
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Berlin: Duncker & Humblot (1977), 305 S., Lit.; Reg.; jur.Habil.; Bochum 1976
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Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Kommunalbediensteter, Rechtsgeschichte, Beamtenrecht, Amtsrecht, Besonderes Gewaltverhältnis, Organisationsrecht, Dienstrecht
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Schriften zum öffentlichen Recht; 332