Atomanlagengenehmigung und Bestandsschutz von Atomanlagen bei nachrückender Industrieansiedlung.
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SEBI: 77/1397
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Zusammenfassung
Lassen sich besonders gefährliche Industriebetriebe (z.B. Raffinerien) in der Nähe von Kernenergieanlagen nieder, so kann dies möglicherweise zu einer Erhöhung des nuklearen Gefährdungspotentials führen. Diese Möglichkeiten werden im Hinblick auf die Atomanlagengenehmigung und den dem Betreiber durch die Genehmigung Gemäß PAR.7 Atomgesetz gewährten Bestandsschutz erörtert. Dabei wird zunächst ermittelt, ob und in welcher Weise bereits im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren eine derartige Standortverschlechterung Berücksichtigung finden kann oder sogar muß. Ferner wird der Einfluß der Risikoerhöhung auf die Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung gemäß PAR.4 Bundesimmissionsschutzgesetz untersucht, wobei auch auf Entschädigungsprobleme eingegangen wird. Abschließend wird der Umfang des tatsächlichen als auch des wirtschaftlichen Bestandsschutzes der Atomanlage in den Fällen untersucht, in denen erst nach der Errichtung und Inbetriebnahme des industriellen Zweitbetriebes nuklearspezifische Gefährdungssituationen auftreten bzw. erkennbar werden.
Beschreibung
Schlagwörter
Atomrecht, Industrieansiedlung, Kernkraftwerk, Energieversorgung, Umweltschutz, Industrie, Wirtschaft, Recht
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Köln: Heymann (1977), XXI, 143S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1976)
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Atomrecht, Industrieansiedlung, Kernkraftwerk, Energieversorgung, Umweltschutz, Industrie, Wirtschaft, Recht
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Recht - Technik - Wirtschaft; 12