Gestaltungsspielräume bei der Pflichtenübertragung.

Kelling, Otto
Das Rathaus Verlagsges.
Keine Vorschau verfügbar

Datum

2008

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Das Rathaus Verlagsges.

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Essen

Sprache

ISSN

0174-4984

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 1002
BBR: Z 515

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Eine Kommune als öffentlicher Entsorgungsträger kann ihre Entsorgungspflichten nach Paragraph 16 Abs. 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) auf private Dritte oder auf eine gemischtwirtschaftliche GmbH übertragen. Diese Pflichtenübertragung wird als sogenannte "Beleihung" eingestuft. In einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu), die dem Beitrag als Grundlage dient, wird die "Beleihung" als nicht ausschreibungspflichtiger Vorgang eingestuft, da sich unter anderem europarechtlich aus der einschlägigen Dienstleistungsrichtlinie der Hinweis ergibt, dass die Richtlinie nicht für Auftragsvergaben gilt, die aufgrund eines gesetzlichen Übertragungsaktes erfolgen. In der Auswahl des aus ihrer Sicht besten Partners oder Angebots ist die Kommune nicht an das Ausschreibungs- und Vergaberecht gebunden und ihr steht es frei, die wettbewerbliche Situation in ihre Ermessensentscheidung einfließen zu lassen. Vor diesem Hintergrund werden in dem Beitrag die Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten der Kommune bei der Pflichtenübertragung beschrieben und es werden die Vorteile im Sinne einer klaren Zuordnung von Verantwortung hinsichtlich Gewährleistung durch die öffentliche Hand und die Durchführung durch das beliehene Unternehmen benannt.

item.page.description

Schlagwörter

Zeitschrift

Das Rathaus

Ausgabe

Nr. 4

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 107-108

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen