Die Zuständigkeitsverteilung zwischen Rat und Gemeindedirektor im Baugenehmigungsverfahren.

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SEBI: Zs 242-4
BBR: Z 477
IRB: Z 1142

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Zusammenfassung

Der Aufsatz behandelt den Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens vor dem Hintergrund der Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung zwischen Rat und Gemeindedirektor. Die einschlägigen Vorschriften des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts werden im Spiegel der nordrhein-westfälischen Aufgabensystematik des Kommunalverfassungsrechts erörtert. Zunächst werden Aufbau und Gefüge der Bauaufsichtsbehörden verdeutlicht. Es folgt eine ausführliche Subsumierung und Klassifizierung kommunaler Zuständigkeiten im Bereich des Bauordnungsrechts. Die Gemeinde nimmt ihre Zuständigkeit als untere Bauaufsichtsbehörde als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr. Ausführlich wird die "interne" Kompetenzverteilung zwischen Gemeindedirektor und Gemeinderat dargestellt einschließlich der Tätigkeit des Gemeindedirektors als Vollzugsorgan nach außen. (kl)

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Schlagwörter

Bauantrag, Baugenehmigungsverfahren, Bauordnungsrecht, Bauaufsichtsbehörde, Gemeindeverwaltung, Gemeindedirektor, Gemeinderat, Zuständigkeitsverteilung, Gemeindeordnung, Recht, Kommunalrecht

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Verwaltungsrundschau, 31(1985), Nr.7, S.241-245, Lit.

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Bauantrag, Baugenehmigungsverfahren, Bauordnungsrecht, Bauaufsichtsbehörde, Gemeindeverwaltung, Gemeindedirektor, Gemeinderat, Zuständigkeitsverteilung, Gemeindeordnung, Recht, Kommunalrecht

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