Die Bauleitplanung im italienischen Recht.
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SEBI: HC 243
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DI
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Abstract
Maßnahmen der Bauplanung berühren Gemeinschaftsinteressen und Individualinteressen. Die Bewertung dieser Interessen spiegelt sich im Bauplanungsrecht und in den Planfestsetzungen wider. Bedingt durch den starken Bevölkerungszuwachs, die Industrialisierung und Verkehrsprobleme sind auch in Italien umfangreiche Bauplanungen notwendig geworden. Ihre Materie ist in Italien in verschiedenen Gesetzen geregelt. Die rechtsvergleichende Arbeit erörtert das Aufstellungsverfahren der Baupläne, beschäftigt sich mit den rechtlichen Problemen der Kompetenzverteilung zwischen Gemeinden und anderen Stellen und handelt die Problematik des Enteignungsrechts ab. In Italien ist der Enteignungsbegriff etwa dem klassischen deutschen Enteignungsbegriff vergleichbar, so daß viele Maßnahmen, die in Deutschland die Entschädigungspflicht auslösen, in Italien von den Betroffenen geduldet werden müssen. Weitere Themen sind die Rechtsnatur und Rechtswirkungen der Baupläne sowie der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz. chb/difu
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Keywords
Bauplan, Raumplanung, Generalbebauungsplan, Einzelbebauungsplan, Enteignung, Rechtsschutz, Bauwesen, Verwaltungsrecht, Baurecht, Bauplanungsrecht, Rechtsvergleichung
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Heidelberg: (1964), XX, 164 S., Lit.
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Bauplan, Raumplanung, Generalbebauungsplan, Einzelbebauungsplan, Enteignung, Rechtsschutz, Bauwesen, Verwaltungsrecht, Baurecht, Bauplanungsrecht, Rechtsvergleichung