BGB § 564 b. Entscheidender Zeitpunkt für das Vorliegen von "nicht mehr als zwei Wohnungen". OLG Hamburg, Rechtsentscheid v. 7.4.1982 - Az. U 167/81.

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1983

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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

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Zusammenfassung

Die Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum kann in erster Linie auf § 564 b IV BGB und hilfsweise auf § 564 II Nr. I BGB gestützt werden. Entscheidender Zeitpunkt für das Vorliegen der Voraussetzung in § 564 b IV BGB, dass sich in dem Gebäude nicht mehr als zwei Wohnungen befinden, ist in der Regel derjenige der Begründung des Mietverhältnisses und nicht der des Ausspruchs der Kündigung. -z-

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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 36(1983)Nr.4, S.182-184, Lit.

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