Die Verwirkung im Sozialrecht.

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SEBI: 78/724

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Abstract

Entstanden aus dem Bestreben, im freiheitlichen Rechtsverkehr ein möglichst großes Maß an Rechtsfrieden und -sicherheit zu gewährleisten, ergab sich aus der Anwendung des nicht-normierten Rechtssatzes der Verwirkung als Folge Rechtsunsicherheit. Über Voraussetzungen und Anwendbarkeit dieses Rechtsinstituts herrscht große Unklarheit. Aufgabe der Untersuchung ist es daher, Inhalt und Rechtsnatur dieser Rechtsfigur darzustellen und den Umfang ihrer Anwendung zu ermittlen. Besondere Beachtung findet dabei die Geltung des Verwirkungsgedankens im Bereich des öffentlichen Rechts und speziell des Sozialrechts. So müssen Wesen und Besonderheiten der Rechtsmaterie des Sozialrechts in seinen Teilbereichen (Sozialversicherung, Versorgung und Fürsorge) nicht nur gegenüber dem Privatrecht, sondern auch gegenüber dem allgemeinen und dem übrigen besonderen Verwaltungsrecht herausgearbeitet werden.

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Verwirkung, Sozialrecht, Privatrecht, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Sozialwesen, Recht

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Würzburg: (1975), XIII, 138 S., Lit.

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Verwirkung, Sozialrecht, Privatrecht, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Sozialwesen, Recht

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