Mittelstand und freie Berufe.

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0012-1215

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IRB: Z 801BW

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Abstract

Unter dem selbständigen Mittelstand werden gemeinhin kleine und mittlere Unternehmen in Landwirtschaft, Handwerk, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen einschließlich der Freien Berufe verstanden, die von selbständigen, mitarbeitenden Inhabern mit vollem wirtschaftlichen Risiko geleitet und betrieben werden. Das Einzelunternehmen, bei dem der Eigentümer voll mit seinem ganzen Vermögen - auch mit dem Privatvermögen - unbeschränkt für die Verbindlichkeiten seiner Firma haftet, ist die am weitesten verbreitete und wohl auch typische Unternehmensrechtsform im Mittelstand. Die freien Berufe sind nicht nur ein wesentlicher Pfeiler der Selbständigkeit, ihre wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Bedeutung als Arbeitgeber ist ebenfalls von nicht zu unterschätzender Bedeutung.

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Deutsches Architektenblatt, Ausgabe Baden-Württemberg

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Nr.11

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S.2080-2083

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