Reflexive Instrumente des Umweltverwaltungsrechts in der Umwelthaftung.

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Aachen

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ZLB: 2002/1239

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Abstract

Die Arbeit zielt darauf, zunächst die ausgeprägten reflexiven Elemente des Umweltverwaltungsrechts in ihren Voraussetzungen und Wirkungen zu analysieren. Im Anschluss daran werden die Grundprinzipien des deutschen Umwelthaftungsrechts umrissen werden. Untersucht wird, inwieweit das reflexive Recht Auswirkungen auf das Umwelthaftungsrecht hat. Dabei soll analysiert werden, wie eine umfassende Einbeziehung der reflexiven Instrumente in das Umwelthaftungsrecht mit den überkommenen Regeln in Einklang zu bringen ist. Zweck einer solchen extensiven Einbeziehung soll es sein, einen Beitrag zu leisten, das reflexive Recht in seiner Bedeutung gegenüber dem herkömmlichen Recht zu stärken, ihm neue Impulse zu geben und auf die schon angeführte umweltrechtliche Grundsatzebene zu überführen. Umgekehrt gilt es zu analysieren, ob nicht das Haftungsrecht einen Beitrag leisten kann, naturgemäß nachgiebige Strukturen des reflexiven Rechtes zu stützen und sichernd auf sie einzuwirken. goj/difu

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XV, 179 S.

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