Feuerwehr-Fahrzeugbeschaffung: Leistungsbestimmungsrecht gestärkt, Gesamtlosvergabe infrage gestellt.

Werner
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Werner

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DE

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Köln

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1617-1063

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ZLB: R 628 ZA 3503

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Abstract

Ende März 2017 entschied die Vergabekammer (VK) Südbayern in zwei Nachprüfungsverfahren zur Frage der vergaberechtskonformen (Sammel-) Beschaffung von Drehleiterfahrzeugen (Typ DLA(K) 23/12). Sie setzte sich dabei im Wesentlichen mit der rechtskonformen Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts auseinander und streifte - obwohl nicht entscheidungserheblich - die Frage der Zulässigkeit der Vergabe von Fahrgestell und Aufbau in einem Fachlos sowie des Preises als einziges Zuschlagskriterium. Die beiden rechtskräftigen Entscheidungen ergingen zu einem Zeitpunkt, derweil die Diskussion um die Frage der Losbildung bei Einsatzfahrzeugen in Bayern, aber auch bundesweit so intensiv geführt wird bzw. - aus heutiger Sicht - geführt wurde wie selten zuvor, und sind daher von hoher Relevanz für die bundesweite Beschaffungspraxis insbesondere der Behörden und Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Dies zudem nicht nur aus rein vergaberechtlicher, sondern damit verbunden auch aus zuwendungsrechtlicher Sicht. Allerdings hat es zur Frage der (Fach-) Losbildung bundesweit, aber auch speziell in Bayern neuere Entwicklungen gegeben, auf die im Beitrag ebenfalls eingegangen wird.

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Vergaberecht

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Nr. 6

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S. 637-648

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