Ein Umdenkungsprozeß beginnt. Gesetzesänderungen und Mietermitbestimmung als Voraussetzungen für die Nutzung des "Außenhauses".
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IRB: Z 539
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Zusammenfassung
Die angestrebte Partnerschaft zwischen Mieter und Vermieter ist angesichts der marktbeherrschenden Stellung der Hauseigentümer nicht zu verwirklichen. Der Mieter kann keinen Anspruch an die Mitgestaltung der Hausordnung geltend machen. Zusätzlich ungünstig wirkt sich aus, dass die Verbindung vom Mieter zum Eigentümer entpersonalisiert wird über EDV-Anlagen. Der Gesetzgeber und seine Kontrollinstanzen, z.B. die Bauaufsichtsbehörden, machen von ihren Rechten gegenüber den Bauherren bzw. Vermietern nur unzureichend Gebrauch. cs
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Wohnen/Wohnung, Nutzung, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vertrag, Mitbestimmung, Mieterbeteiligung, Außenhaus
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Stadt 29(1982)Nr.11, S.49-52, Lit.
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Wohnen/Wohnung, Nutzung, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vertrag, Mitbestimmung, Mieterbeteiligung, Außenhaus