Ein Umdenkungsprozeß beginnt. Gesetzesänderungen und Mietermitbestimmung als Voraussetzungen für die Nutzung des "Außenhauses".

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

IRB: Z 539

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Die angestrebte Partnerschaft zwischen Mieter und Vermieter ist angesichts der marktbeherrschenden Stellung der Hauseigentümer nicht zu verwirklichen. Der Mieter kann keinen Anspruch an die Mitgestaltung der Hausordnung geltend machen. Zusätzlich ungünstig wirkt sich aus, dass die Verbindung vom Mieter zum Eigentümer entpersonalisiert wird über EDV-Anlagen. Der Gesetzgeber und seine Kontrollinstanzen, z.B. die Bauaufsichtsbehörden, machen von ihren Rechten gegenüber den Bauherren bzw. Vermietern nur unzureichend Gebrauch. cs

Description

Keywords

Wohnen/Wohnung, Nutzung, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vertrag, Mitbestimmung, Mieterbeteiligung, Außenhaus

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Stadt 29(1982)Nr.11, S.49-52, Lit.

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Wohnen/Wohnung, Nutzung, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vertrag, Mitbestimmung, Mieterbeteiligung, Außenhaus

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries