Die Beteiligung der Raumordnung im Planungssystem der Energiepolitik.

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BBR: Z 703
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885

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Abstract

Ein Mitspracherecht der Raumordnung bei Energiepolitik und -planung war nie umstritten, von einer Mitwirkung kann bislang jedoch nur im Bereich der Standortplanung gesprochen werden. In einer bundesweiten Standortrahmenplanung läge eine Chance, raumordnerische Gesichtspunkte einzubringen. Die neueren Entwicklungen haben der Raumordnung einen veränderten Stellenwert im Planungssystem der Energiepolitik verschafft. Sie beschränkt sich nicht mehr nur auf den Vollzug energiepolitischer Vorentscheidungen, sondern betrachtet die Energiepolitik als aktives Instrument der räumlichen Planung. Raumordnung und Städtebau können einen spezifischen Beitrag zur rationellen und umweltfreundlichen Energieverwendung leisten, wenn sie die Siedlungsformen adäquat ausgestalten. Aber es fehlen bislang noch abgesicherte Kenntnisse über die Wirkungszusammenhänge von räumlicher Ordnung und Energiepolitik.

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Keywords

Raumordnung, Energieplanung, Energiepolitik, Standortplanung

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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn (1977), H. 8/9, S. 555-568, Lit.

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Raumordnung, Energieplanung, Energiepolitik, Standortplanung

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