Kein Streikrecht für Beamtinnen und Beamte?
Kohlhammer
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
2018
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Kohlhammer
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
0514-2571
ZDB-ID
Standort
ZLB
TIB: ZB 3110
TIB: ZB 3110
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Das Urteil des BVerfG vom 12.6.2018 1 nimmt erstmals mit detaillierter Begründung und nicht nur im Wege apodiktischer Behauptung zur Frage eines Streikrechts für Beamte im Spannungsverhältnis von Art. 9 Abs. 3 GG, Art. 11 EMRK einerseits und Art. 33 Abs. 5 GG und seiner Ausgestaltung in den Beamtengesetzen Stellung. Die Beamtengewerkschaften des DGB und er selbst hatten große Hoffnungen in diese Entscheidung gesetzt, sind aber sicher enttäuscht, weil sie den Organisationen nicht den gewünschten Fortschritt in der Auslegung des deutschen Beamtenrechts gebracht hat. Der DBB und seine Mitgliedsorganisationen werden sich bestätigt fühlen. Die Annahmen des Urteils und die einzelnen Begründungsstränge sollen hier vorgestellt und näher ausgeleuchtet werden. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde waren verschiedene verwaltungsgerichtlich bestätigte Disziplinarverfügungen gegen Lehrkräfte im Beamtenverhältnis, die einem Aufruf der GEW zur Beteiligung an Arbeitskampfmaßnahmen gefolgt waren und keinen Dienst verrichtet hatten. Die Arbeitskampfmaßnahmen der GEW hatten sich auf den Abschluss eines Tarifvertrages im öffentlichen Dienst bezogen.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Zeitschrift für Beamtenrecht
Ausgabe
Nr. 9
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 292-300