Naturschutzfachlicher Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz. Artenschutz (Vögel, Fledermäuse) und NATURA 2000-Gebiete.
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DE
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Mainz
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Zusammenfassung
Im Vorfeld der Realisierung von Windenergieanlagen sind auf der Planungs- und Genehmigungsebene die Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu beachten und zu bewerten. Planungs- und Zulassungserschwernisse ergeben sich insoweit insbesondere aus den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), die in den letzten Jahren zu einem zentralen Konfliktfeld in Genehmigungsverfahren geworden ist. Hinzu kommen komplexe, speziell für Windenergieanlagen zugeschnittene planungsrechtliche Steuerungsmechanismen wie z. B. die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms und eine gegenüber Infrastrukturvorhaben zunehmend kritisch eingestellte Öffentlichkeit. Die speziellen naturschutzrelevanten Fragestellungen, insbesondere zur Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermausarten und zur Planung von Windenergieanlagen in FFH- und Vogelschutz-Gebieten werden in der Publikation aufgegriffen, unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Entwicklungen dargestellt und zu fachlichen Empfehlungen oder Prognosen entwickelt. Das Gutachten soll dazu beitragen, eine Vereinbarkeit von Windenergie und Naturschutz herzustellen.
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Seiten
144 S.