Vereinbarung der VOB/B ohne inhaltliche Abweichungen i.S. des § 310 I 3 BGB.

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München

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1439-6351

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ZLB: R 292 ZB 7099
BBR: Z 558

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RE

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Abstract

Der Beitrag befasst sich mit der AGB-rechtlichen Privilegierung der VOB/B in § 310 I 3 BGB und untersucht, wann diese "... ohne inhaltliche Abweichungen insgesamt ..." in einen Vertrag einbezogen ist. Dieses Kriterium, das zunächst von der Rechtsprechung entwickelt und dann vom Gesetzgeber übernommen wurde, scheint auf den ersten Blick klar und eindeutig zu sein. Es wirft allerdings mehrere Auslegungs- und Anwendungsfragen auf, die im Schrifttum teilweise umstritten sind und noch keine höchstrichterliche Klärung erfahren haben. Der Beitrag strukturiert die Probleme und gibt Antworten, die sich an Genese und Telos der Vorschrift orientieren.

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 5

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S. 265-269

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