Gewalt ist kein Schicksal. Ausgangsbedingungen, Praxis und Möglichkeiten einer rechtlichen Intervention bei häuslicher Gewalt gegen Frauen unter besonderer Berücksichtigung von polizei- und zivilrechtlichen Befugnissen.
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Nomos
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Baden-Baden
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ZLB: 2000/1843
DST: M 110/569
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Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
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Zusammenfassung
Die Arbeit stellt die Erkenntnisse verschiedener Disziplinen zum Thema Gewalt im sozialen Nahraum dar, unternimmt eine Bestandsaufnahme der Rechtslage und Rechtspraxis in Deutschland, wobei sie polizei-, straf- und zivilrechtliche Fragen behandelt und bietet - unter Berücksichtigung der bereits reformierten Rechtslage in Österreich - Anregungen ein entsprechendes Reformgesetzes für Deutschland. Ausgangspunkt der Arbeit ist die Lebensrealität der Frauen, die von ihrem männlichen Beziehungspartner misshandelt wurden. Zu Beginn werden, bezogen auf Täter und Opfer, Ausmaß, Formen, Folgen und Dynamik von häuslicher Gewalt untersucht und so eine Begriffsbestimmung für die weitere Arbeit gewonnen. Mit den Ursachen der männlichen Gewalt gegen Frauen im sozialen Nahraum beschäftigt sich die Auseinandersetzung mit psychologischen und sozialwissenschaftlichen Theorien und eine rechtshistorische Betrachtung der Entwicklung des Verhältnisses der Geschlechter. These der Arbeit ist, dass eine signifikante Ursache von häuslicher Gewalt gegen Frauen das Ergebnis eines sich historisch entwickelten Machtungleichgewichts zwischen den Geschlechtern in zentralen gesellschaftlichen Bereichen ist. Die Zusammenstellung und Bewertung der heutigen deutschen Rechtslage und -praxis im dritten Kapitel schließt die Bestandsaufnahme ab. Die herausgearbeiteten zentralen Elemente sind Maßstab für die Betrachtung von rechtlichen Regelungen in anderen Ländern, die im zweiten Teil der Arbeit dargestellt werden. Diese dienen gleichzeitig als Leitlinien für die Entwicklung eines Reformierungsvorschlages für Deutschland, der im dritten und letzten Teil erarbeitet und vorgestellt wird. goj/difu
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541 S.
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Schriften zur Gleichstellung der Frau; 23