Das koordinierte Investitionsprogramm für die Bundesverkehrswege.
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BBR: Z 338
IRB: Z 456
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Zusammenfassung
Im März 1977 hat das Bundeskabinett ein ,,Koordiniertes Investitionsprogramm für die Bundesverkehrswege'' für den Zeitraum 1976 bis 1985 beschlossen, das eine Fortschreibung des ,,Bundesverkehrswegeplans 1.Stufe'' von 1973 darstellt.Die Investitionsssumme beläuft sich auf 110 Mrd.DM.Das Programm wurde auf der Grundlage verkehrspolitischer und verkehrsträgerspezifischer Ziele und unter Beachtung gesamtwirtschaftlicher Leitdaten erstellt.Gegenüber der Bundesverkehrswegeplanung sind bestimmte Investitionsbereiche der Bundesbahn aus dem Programm herausgenommen und der ÖPNV und der kommunale Straßenbau einbezogen worden.Die Planzahl für die Bundesfernstraßen beträgt nur 40Prozent der Bedarfsziffer.Die berücksichtigten Straßenarten erfassen nur einen geringen Teil des Gesamtstraßennetzes.Insofern kann nur bedingt von einer ,,Verknüpfung der einzelnen Teile des Verkehrssystems zu einem Gesamtsystem'' die Rede sein.
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Verkehrsweg, Investition, Planung, Fernstraße, Eisenbahn, Wasserstraße, Flughafen
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Straße und Wirtschaft, Wiesbaden 24 (1977), H. 1, S. 8, Tab.
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Verkehrsweg, Investition, Planung, Fernstraße, Eisenbahn, Wasserstraße, Flughafen