Die Eignung der ortsüblichen Vergleichsmiete als Maßstab zur Ermittlung der Miethöhe für preisfreien Wohnraum.

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SEBI: 83/6722

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Zusammenfassung

Die sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete ist seit Inkrafttreten des Ersten Gesetzes über den Kündigungsschutz für Mieterverhältnisse über Wohnraum von 1971 (1. WKSchG) als Maßstab für Erhöhungen der Grundmiete in nicht preisgebundenen Wohnräumen heranzuziehen. In der Praxis ist die Wirksamkeit dieser Regelungen seit Inkrafttreten jedoch kritisiert worden. Der Verfasser geht daher der Frage nach, inwieweit die ortsübliche Vergleichsmiete hinsichtlich der dem MHG (Gesetz zur Regelung der Miethöhe, enthalten im 2.WKSchG) zugrundeliegenden Zielsetzung geeignet ist, als Maßstab für Erhöhungen der Grundmiete für nicht preisgebundenen Wohnraum zu dienen. Um einer Lösung des Problems näherzukommen, leitet er die Untersuchung mit einem historischen Abriß des Mietpreisrechts für nicht preisgebundenen Wohnraum ein. kp/difu

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Mietpreisrecht, Vergleichsmiete, Wohnungsmarkt, Miethöhe, Miethöhengesetz, Mieterhöhung, Mieterschutzrecht, Preistheorie, Theorie, Rechtsgeschichte, Mietwesen, Wohnungswesen, Recht, Wohnung

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Mainz: Selbstverlag (1982), XII, 142 S., Abb.; Tab.; Lit.(jur.Diss.; Mainz 1982)

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Mietpreisrecht, Vergleichsmiete, Wohnungsmarkt, Miethöhe, Miethöhengesetz, Mieterhöhung, Mieterschutzrecht, Preistheorie, Theorie, Rechtsgeschichte, Mietwesen, Wohnungswesen, Recht, Wohnung

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