Vollzugseignung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Eisen- und Stahlindustrie.

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SEBI: 79/6725

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Häufig wird behauptet, das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) leide unter einem beachtlichen Vollzugsdefizit. Ziel der Untersuchung ist daher, die Eignung des BImSchG zur Verwirklichung des gesetzgeberischen Anliegens (Herbeiführung einer fühlbaren Umweltentlastung und Gewährleistung einer zukünftigen Umweltschonung) zu ermitteln. Der Autor stellt unter Verarbeitung der Literatur acht Hypothesen über die mutmaßlichen Gründe des Vollzugsdefizits des BImSchG auf. Im anschließenden empirischen Teil erforscht der Verfasser Umfang und Ausmaß des tatsächlichen Vollzugsdefizits in einem sachlich und räumlich beschränkten Teilbereich. Er untersucht die Befolgung des BImSchG im Bereich der Luftreinhaltung bei elf Unternehmen der Eisen- und Stahlindustrie, die überwiegend innerhalb der Rhein-Ruhr-Schiene liegen. Die konkreten Ursachen für das so festgestellte Vollzugsdefizit sollen mit Hilfe von 24 Indikatoren offengelegt werden, so daß am Ende die Hypothesen bestätigt bzw. widerlegt werden können. chb/difu

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Bundesimmissionsschutzgesetz, Luftreinhaltung, Vollzugsdefizit, Vollzugseignung, Stahlindustrie, Umweltschutz, Verwaltungsrecht, Industrie

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Hamburg: (1977), XXVI, 233 S., Lit.

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Bundesimmissionsschutzgesetz, Luftreinhaltung, Vollzugsdefizit, Vollzugseignung, Stahlindustrie, Umweltschutz, Verwaltungsrecht, Industrie

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