Die Rechtsstellung des Mieters von Wohnraum in der DDR.
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SEBI: 85/4423
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Die Arbeit beschäftigt sich mit der Rechtsstellung des Wohnraummieters in der DDR. Durch die Einführung des Zivilgesetzbuches der DDR am 1. Jahnuar 1976 hat sich im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland ein vergleichsweise unterschiedliches Mietrecht entwickelt. Besteht in der BRD größtenteils ein freier Wohnungsmarkt, erfordert nach dem Rechtsverständnis des DDR-Gesetzgebers die Einbeziehung des Mietrechts in das soziale Versorgungsrecht die verstärkte Einflußnahme des Staates. Mit der Wohnraumlenkungsverordnung von 1967 wurde die Vergabe sämtlichen Wohnraums der freien Disposition der Vermieter entzogen und dem Staat zugeordnet, mit der Folge des Kontrahierungszwangs für den Vermieter nach erfolgter Einweisung eines Mieters in eine Wohnung sowie der inhaltlichen Ausgestaltung des Mietverhältnisses durch den Staat im Falle der Nichteinigung durch die Mietparteien. Der Verfasser geht in seiner Arbeit auf alle maßgeblich anfallenden Probleme eines Mietvertrages ein (Begründung und Kündigung eines Mietverhältnisses, Mietergemeinschaften, Rechte des Mieters usw.). kp/difu
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Mieter, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Modernisierung, Rechtsprechung, Mietergemeinschaft, Wohnungsmarkt, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Wohnungswesen, Mietwesen, Wohnungsrecht
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Köln: Verlagsgesellschaft des Deutschen Mieterbundes (1983), XVI, 98 S., Lit.(jur.Diss.; Hamburg 1983/84)
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Mieter, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Modernisierung, Rechtsprechung, Mietergemeinschaft, Wohnungsmarkt, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Wohnungswesen, Mietwesen, Wohnungsrecht