Persönliche Freiheit und administrative Versorgung.
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1965
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SEBI: CM 627
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Zusammenfassung
Mit der Wandelung von einem liberalen zu einem sozialen Staat vermehrten sich auch die Verpflichtungen, leistend gegenüber dem Bürger tätig zu werden. Das gilt besonders für den Bereich der "Asozialen", die mit Hilfe von Resozialisierungsprogrammen geordneten Verhältnissen zugeführt werden sollen. die schärste Form einer solchen Maßnahme stellt dabei die Internierung dar, die nicht selten eines rechtsstaatlichen Verfahrens ermangelt. Die Arbeit geht auf die schweizer Verhältnisse, speziell auf die kantonalen Versorgungsgesetze ein, die eine solche Einweisung größtenteils vorsehen. Im Zusammenhang mit dem staatlichen Eingriff wird das Grundrecht der persönlichen Freiheit des Einzelnen erörtert und auf eine Bindung des Gesetzgebers an die Bundesverfassung hingewiesen. Zusätzlich werden die Einweisungsvoraussetzungen, das Einweisungsverfahren, die Stellung des zu Versorgenden im Einweisungsverfahren, der Vollzug und die Entlassung behandelt. kp/difu
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Schlagwörter
Armut , Armenrecht , Asozialer , Verwahrlosung , Verbrechen , Freiheit , Einweisung , Internierung , Sozialwesen , Verwaltungsrecht , Rechtsgeschichte , Resozialisierung , Verfassungsrecht , Recht , Verwaltung
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Zürich: Selbstverlag (1965), XXIII, 103 S., Lit.(jur.Diss.; Univ.Zürich 1964)
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Armut , Armenrecht , Asozialer , Verwahrlosung , Verbrechen , Freiheit , Einweisung , Internierung , Sozialwesen , Verwaltungsrecht , Rechtsgeschichte , Resozialisierung , Verfassungsrecht , Recht , Verwaltung