Die Kontrolle der Finanzhilfen des Bundes. Zur Verfassungsmäßigkeit der Prüfungsrechte des Bundes bei Ländern und Kommunen bei Finanzhilfen aus dem Konjunkturpaket II.

Kohlhammer
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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB: 4-Zs 388

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RE

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Abstract

Bundestag und Bundesrat beschlossen Anfang 2009 im Rahmen des Konjunkturpakets II Finanzhilfen für Investitionen der Kommunen und Länder. Nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz stellt der Bund die Finanzhilfen den Ländern zur eigenen Bewirtschaftung zur Verfügung, kann aber bei Ländern und Kommunen Unterlagen einsehen sowie örtliche Erhebungen vornehmen. Daneben räumt das Gesetz dem Bundesrechnungshof Prüfungs- und Erhebungsrechte bei Ländern und Kommunen ein. Einige Länder sehen darin eine Verletzung der verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsgrenzen und wenden sich im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen die Vorschriften des Zukunftsinvestitionsgesetzes über die Prüfung der Finanzhilfen. Der Beitrag nimmt zur Verfassungsmäßigkeit der Prüfungsrechte der Exekutive und der Finanzkontrolle des Bundes Stellung.

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die Öffentliche Verwaltung

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Nr. 20

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S. 838-847

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