Haltung von Tieren wildlebender Arten in Nordrhein-Westfalen.

Städtetag Nordrhein-Westfalen
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Städtetag Nordrhein-Westfalen

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Köln

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ZLB: 4-Zs 2851

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Abstract

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, die Haltung von gefährlichen Tieren wildlebender Art zu reglementieren. Im Vorfeld hierzu hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) zur inhaltlichen Gestaltung einer Reglementierung im März 2011 eine Expertenanhörung durchgeführt, zu deren Vorbereitung eine Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände eingeholt wurde. Denn die beabsichtigten Regelungen des Landes werden für die kommunale Ebene erhebliche Zusatzbelastungen mit sich bringen. Hier ist sowohl an Kontroll- und Vollzugsaufgaben zu denken, als auch an Zusatzbelastungen durch die Heranziehung von tierärztlichem und weiterem Sachverstand aus den Veterinär- beziehungsweise Artenschutzbehörden sowie den zoologischen Gärten und Wildparks. Vor diesem Hintergrund haben die kommunalen Spitzenverbände in ihrer Stellungnahme ein förmliches Kostenfolgenabschätzungsverfahren gemäß Paragraph 3 Konnexitätsausführungsgesetz eingefordert. Außerdem fordern die kommunalen Spitzenverbände ein Regelungsregime mit möglichst wenigen Ausnahmen und den Verzicht auf aufwendige Klassifizierungen von Tieren wildlebender Art. Deshalb wird vorgeschlagen, die Haltung von Tieren wildlebender Art grundsätzlich zu verbieten und Ausnahmen strikt an die Voraussetzung des Nachweises einer umfassenden Tierhaltehaftpflichtversicherung als Pflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden und sonstige Schäden zu knüpfen. Insgesamt sollten die tierschutzrechtlichen Anforderungen bei privaten Tierhaltungen hoch angesiedelt werden. Bereits beim Verkauf von Tieren wildlebender Art sollten dem Handel Meldepflichten auferlegt werden. Der Beitrag enthält die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände im Wortlaut.

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Eildienst. Städtetag Nordrhein-Westfalen

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Nr. 4

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S. 14-16

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