Konzentrierter oder phasenspezifischer Rechtsschutz: Individual- und Verbandsklage - Einsatzbereiche, Ergänzung, Kompensation?

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Baden-Baden

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0943-383X

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ZLB: R 687 ZB 7025
TIB: ZO 9840

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Abstract

Konzentrierter und phasenspezifischer Rechtsschutz sind zwei seit langem für die gerichtliche Kontrolle von mehrstufigen, komplexen (Fach-)Planungsentscheidungen diskutierte Konzepte. Die bereits bestehende Verfestigung des konzentrierten Rechtsschutzes im Infrastrukturrecht verstärkte der Gesetzgeber im Jahr 2011 durch Erlass des Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG). Die im Jahr 2017 in Kraft getretenen Novellen des Standortauswahlgesetz (StandAG) und Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) geben Anlass, die Einsatzbereiche und Funktionen (Ergänzung, Kompensation) von Individualklage und Verbandsklage in Bezug auf konzentrierten und phasenspezifischen Rechtsschutz im Infrastrukturrecht näher zu untersuchen. Nach einer Begriffsklärung von konzentriertem und phasenspezifischem Rechtsschutz wirft der Beitrag zunächst die Frage auf, ob phasenspezifischer Rechtsschutz für mehrstufige Entscheidungen verfassungs- und unionsrechtlich in Form des Individualrechtsschutzes oder des überindividuellen Rechtsschutzes erforderlich ist. Phasenspezifischer Rechtsschutz birgt Möglichkeiten der Effektuierung des Rechtsschutzes, insbesondere im Infrastrukturrecht. Nicht in diesem Sinne zielführend ist indes der Einsatz von Verbandsklagen, um Effektivitätsdefizite konzentrierten Rechtsschutzes für Individualkläger zu kompensieren. Stattdessen plädiert der Beitrag für ein phasenspezifisches Rechtsschutzmodell für vertikal gestufte Zulassungsentscheidungen, das vorgelagerte Rechtsschutzeröffnungen für Individual- und Verbandskläger sachgerecht kombiniert, um effektiven, d.h. rechtzeitigen, Rechtsschutz zu gewährleisten. Als Modell kann insoweit die Ausgestaltung des Rechtsschutzes im StandAG 2017 dienen.

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Zeitschrift für Umweltrecht

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Nr. 9

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S. 456-462

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