Entschließung der Raumordnungskommission Rhein-Neckar und der Obersten Landesplanungsbehörden der Länder Baden-Württemberg, Rheinland Pfalz und Hessen für die Oberrheinebene zwischen Iffezheim und Groß-Gerau. Die Raumordnung in den Sachbereichen Grundwasserhaushalt, Hochwasserschutz, Rheinausbau, Rohstoffsicherung.
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SEBI: 83/762-4
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Abstract
Das Oberrheingebiet erfordert eine besondere Qualität der räumlichen Planung und Vorsorge: Als Naturraum ist der Oberrheingraben vor allen durch sehr komplexe hydrogeologische und klimatische Faktoren bestimmt. Als Siedlungs- und Wirtschaftsraum ist das Oberrheingebiet Teil einer großräumigen europäischen Verkehrsachse, die namentlich zwischen Karlsruhe und dem Rhein-Main-Raum teilweise bereits stark verdichtet und belastet ist. Schließlich grenzen im nördlichen Oberrheingebiet drei Bundesländer aneinander und im südlichen Oberrheingebiet ist der Rhein die Grenze zum Nachbarland Frankreich. In dieser Situation haben die Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen die kommunalen Initiativen für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Regionen am Oberrhein schon frühzeitg unterstützt. Aufforderung und Angebot zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit aller berührten Planungsträger ist auch diese Entschließung, die damit gleichzeitig der Vorbereitung einer Behandlung dieser Fragen in der deutsch-französisch-schweizerischen Regierungskommission dient. difu
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Keywords
Landesplanung, Regionalplanung, Grenzüberschreitende Planung, Grundwasserhaushalt, Hochwasserschutz, Flussausbau, Rohstoffsicherung, Raumordnung, Entwicklungsplanung
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Edingen-Neckarhausen: (1981), 13 S.
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Landesplanung, Regionalplanung, Grenzüberschreitende Planung, Grundwasserhaushalt, Hochwasserschutz, Flussausbau, Rohstoffsicherung, Raumordnung, Entwicklungsplanung