Rechtsfragen der Finanzierung von Umweltschutzmaßnahmen im Föderalismus - aufgezeigt am Beispiel des § 19 Abs. 4 WHG.

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ZLB: 99/3037

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Art. 19 IV Wasserhaushaltsgesetz (WHG) regelt den Ausgleich von nachhaltigen Wirkungen, welche die Landwirtschaft durch Schutzanordnungen in Wasserschutzgebieten hat. Art. 19 IV WHG beinhaltet eine Ausgleichsregelung für wirtschaftliche Nachteile. Diese sind im Einzelnen davon abhängig, ob die ordnungsgemäße land- oder forstwirtschaftliche Nutzung eines Grundstücks durch erhöhte Anforderungen im Wasserschutzgebiet beeinträchtigt ist. Das WHG zeigt auf, wer Ausgleichszahlungen zu tragen hat und welche rechtlichen Probleme dadurch entstehen. Dieser angemessene Ausgleich erfolgt nach Landesrecht, so dass die Länder die Entscheidung über die Finanzierung treffen müssen. Die Arbeit analysiert die Umweltausgaben und Umwelteinnahmen der Länder und macht Vorschläge zur Verbesserung der Einnahmequellen der Länder. Dabei werden neben juristischen Problemen auch die damit verbundenen ökonomischen und politischen Probleme angesprochen. Neue Wege in der Öko-Steuerpolitik werden aufgezeigt, die die Interessen der Länder stärker berücksichtigen. kirs/difu

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XII, 204 S.

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Arbeitspapier; 49