Eigentum und Grundwasserschutz - Eine Untersuchung auf der Grundlage der Eigentumsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

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SEBI: 90/4806

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Im Bereich des Umweltschutzes stehen die Interessen von Grundeigentümern an der Nutzung ihres Grundstücks des öfteren im Konflikt mit Interessen der Allgemeinheit an der Schonung von Umweltressourcen. Eines dieser Spannungsfelder ist das Interesse des Eigentümers an einer ungehinderten Benutzung einerseits und der Schutz des Grundwassers vor Verunreinigung durch gewässerrelevante Bodennutzungsweisen andererseits. Zum Schutz des Grundwassers vor Verunreinigung hat der Gesetzgeber die Befugnis des Grundeigentümers zur Bodennutzung durch Eigentumsinhaltsbestimmung dahin beschränkt, daß der Grundeigentümer nicht zu solchen Bodennutzungen befugt ist, die mit mehr als nur geringer Wahrscheinlichkeit zu einer Grundwasserverunreinigung führen. Die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG wird hier nicht beschnitten. Diesbezüglich untersucht der Autor auch die Funktionen von Wasserschutzgebieten. alk/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Eigentum, Enteignung, Entschädigung, Bodennutzung, Rechtsprechung, Grundwasser, Grundwasserschutz, Wasserrecht, Wasserhaushaltsgesetz, Wasserschutzgebiet, Umweltschutzrecht, Bodenrecht, Verfassungsrecht, Natur, Umweltschutz, Umweltpflege, Wasser

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Marburg: (1990), XII, 119 S., Lit.(jur.Diss.; Marburg 1990)

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Eigentum, Enteignung, Entschädigung, Bodennutzung, Rechtsprechung, Grundwasser, Grundwasserschutz, Wasserrecht, Wasserhaushaltsgesetz, Wasserschutzgebiet, Umweltschutzrecht, Bodenrecht, Verfassungsrecht, Natur, Umweltschutz, Umweltpflege, Wasser

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