Bund, Länder und Gemeinden.
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Datum
1963
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ZZ
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SEBI: Zs 1505
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
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Zusammenfassung
Im Bonner Grundgesetz hat das kommunale Element im Aufbau der Verwaltung eine starke Aufwertung erfahren, die in der Stärkung der gemeindlichen Selbstverwaltung und der Schwächung des staatlichen Einflusses auf die Gemeinde bestand. Doch aus zwei Richtungen kommen Einbrüche in die kommunale Selbstverwaltung neben dem veralteten Finanzsystem ist es vor allem der Bedeutungszuwachs der überörtlichen Planung, der die Gemeinde enger an die staatliche Verwaltung kettet. Der Autor beginnt mit einer Darstellung des verfassungsrechtlich vorgegebenen Verwaltungssystems, um dann die Verwaltungswirklichkeit zu schildern; er erläutert die Themen Stadt und Bürger, Verstädterung, Pendlerwesen, Ballungsraum, Kreis und Verwaltung, vor allem aber die Planungshoheit der Gemeinden.
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Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart 2 (1963), H. 2, S. 185-198, Lit.