Untersuchung zur Erhaltungsverordnung für die Wolframsiedlung in Tempelhof von Berlin.
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Datum
2000
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Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Berlin
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
ZLB: 2000/3654-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
PL
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Siedlung an der Wolframstraße liegt im Berliner Bezirk Tempelhof, im Südwesten des Ortsteils Tempelhof zwischen Teltowkanal (Wulfila-Ufer) und der hierzu parallel verlaufenden Attilastraße. Der erste Bauabschnitt wurde Mitte der zwanziger Jahre errichtet, Form und Gestalt lassen sie sowohl dem Expressiven Realismus wie der Stilepoche des Traditionalismus zuschreiben. Die Siedlung wurde 1995 in die Denkmalliste als Denkmalbereich (Gesamtanlage) aufgenommen, 1999 erfolgte die Löschung, da "die Siedlung ihren ursprünglichen Zustand weitgehend verloren hat". Diese Löschung erfolgte in Absprache mit dem Stadtplanungsamt Tempelhof, um die städtebauliche Gestalt dieser Anlage auf der Grundlage des Baugesetzbuchs (§ 172 BauGB) erhalten zu können. Auch wenn die Siedlung ihren Denkmalcharakter weitestgehend verloren hat, bleibt ihre Stadtgestalt und ihr Ortsbild von städtebaulicher und stadtgeschichtlicher Bedeutung. Deshalb fasste das Bezirksamt den Beschluss über ein förmliches Verfahren zum Erlass einer Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 18 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch. Darin werden im Wesentlichen folgende Ziele für die zu erlassende Rechtsverordnung genannt: Erhalt der städtebaulichen Eigenart und des Erscheinungsbildes der Siedlung und Verhinderung von Abrissen sowie von stadtbildfremden Neubauten und Umbaumaßnahmen, Festlegung des Schutzumfanges. Die Untersuchung bildet die Grundlage für die geplante Rechtsverordnung. Sie erfasst und analysiert die Entstehung sowie den heutigen Bestand der Siedlung und legt die städtebauliche Bedeutung der Siedlung für das Stadtgefüge dar. Hieraus ergeben sich Vorgaben für die Formulierung von Regeln und Gestaltungsvorschläge für den künftigen Umgang mit der Bausubstanz im Rahmen von Bauanträgen. goj/difu
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Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
33 S.