Durchsetzung Baugebot. BBauG § 39b Abs. 7. VwVfG § 37 Abs. 1 .OVG NW, Urteil vom 12.5.1987 - 7 A 1979/86, nicht rechtskräftig.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

IRB: Z 1585

item.page.type

item.page.type-orlis

RE

relationships.isAuthorOf

Abstract

§ 39 b Abs. 7 BBauG (Baulückenschließung im unbeplanten Innenbereich) rechtfertigt es nicht, durch ein Baugebot Festlegungen zu treffen, die die durch die materiell-baurechtlichen Bestimmungen dem Eigentümer eingeräumten Spielräume einschränken.Dem Gebot der Bestimmtheit von Verwaltungsakten ist dadurch genügt, daß die Behörde die für das verlangte Gebäude maßgeblichen Mindesterfordernisse angibt. Ein Baugebot, dessen Erlaß mit städtebaulichen Zielsetzungen begründet worden ist, die nicht erreicht werden können, wenn die Baulücke zulässigerweise anders als gefordert geschlossen werden kann, ist fehlerhaft. Für einen Verwaltungsakt, der den Grundstückseigentümer verpflichtet, einen Bauantrag zu stellen, um dem Baugebot nachzukommen, gibt es keine Rechtsgrundlage. (-z-)

Description

Keywords

Baugebot, Bauantrag, Rechtsprechung, Innenbereich, Verwaltungsakt, Grundstückseigentümer, Verpflichtung, Baulückenschließung, Zulässigkeit, Rechtmäßigkeit, OVG-Urteil, Recht, Bundesbaugesetz

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Umwelt- und Planungsrecht 8(1988), Nr.6, S.229-233

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Baugebot, Bauantrag, Rechtsprechung, Innenbereich, Verwaltungsakt, Grundstückseigentümer, Verpflichtung, Baulückenschließung, Zulässigkeit, Rechtmäßigkeit, OVG-Urteil, Recht, Bundesbaugesetz

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries