Öffentliche Bücher und Register in der Verwaltungsrechtsordnung.

Schmidt-Aßmann, Ulrike
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1977

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SEBI: 77/5702

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Zusammenfassung

Register erweisen sich, wie z.B. das Verkehrszentralregister oder das Arzneispezialitätenregister zeigen, als geeignete und erforderliche Mittel, um z.B. die Überwachung des Massenverkehr und der Massenerzeugung zu erleichtern.Auch als Unterlagen für Planungsmaßnahmen, als Mittel der Bestandsaufnahme und der Information erlangen sammelnde Nachweise in zunehmendem Umfang an Bedeutung; Raumordnung- und Emmissionskataster geben hierfür Beispiele ab.Die Schwerpunkte, in denen öffentliche Bücher und Register in der Verwaltungsrechtsordnung vorkommen, liegen in den Bereichen des Bodenrechts im weiteren Sinne, des Berufsrechts, des Rechts der Kultur- und Landschaftspflege und im Bereich des Verkehrswesens.Die oftmals von historischen Zufälligkeiten abhängige Ausgestaltung, die Uneinheitlichkeit und Unsystematik derartiger rechtserheblicher Beurkundungen machen es erforderlich, die öffentlichen Bücher und Register in ihrer jeweils besonderen gesetzlichen Ausgestaltung darzustellen und daneben auch ähnliche Einrichtungen zu behandeln, die nicht zu dieser Gruppe gerechnet werden können.Die Ergebnisse dieser Bestandsaufnahme werden von der Verfasserin zusammengefaßt und ausgewertet, um die allgemeinen Funktionen öffentlicher Bücher und Register zu behandeln.

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Göttingen: (1977), XIX, 204 S., Lit.

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