Zur Auslegung von § 49 IV 2 PBefG.

Biletzki, Gregor C.
Beck
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Datum

2000

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Herausgeber

Beck

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

München

Sprache

ISSN

0934-1307

ZDB-ID

Standort

ZLB: Zs 4033-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Die Vorschrift des § 49 IV 2 PBefG wurde 1983 zum Zwecke einer verbesserten Abgrenzung von Taxi- und Mietwagenverkehr neu gefasst. Danach dürfen mit Mietwagen nur Beförderungsaufträge ausgeführt werden, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind. In jüngerer Zeit haben telekommunikationstechnische Neuerungen auch zu neuen rechtlichen Abgrenzungsschwierigkeiten geführt. Die dazu veröffentlichte Rechtsprechung hat zu weiteren Unklarheiten beigetragen. Der Beitrag zeigt, in welchen Fällen bei der Nutzung telekommunikationstechnischer Einrichtungen im Hinblick auf § 49 IV 2 PBefG die Grenze der Rechtswidrigkeit überschritten wird und bietet eine Lösung an. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht

Ausgabe

Nr. 2

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 77-80

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen