Grenzen der Vereinfachung der bauordnungsrechtlichen Vorhabenzulassung - veranschaulicht am Beispiel großflächiger Einzelhandelsbetriebe.

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Kaiserslautern

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ZLB: 4-2005/1025

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DI
RE

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Abstract

Einleitend wird zunächst ein Überblick über die Hintergründe gegeben, die in den 1990er Jahre zu den Novellierungen der bauordnungsrechtlichen Zulassungssysteme geführt haben, der Begriff des großflächigen Einzelhandelsbetriebs auf Grundlage der Baunutzungsverordnung näher beleuchtet und das Prüfprogramm für Einzelhandelsgroßbetriebe aufgezeigt. Dann wird gefragt, ob auch die Zulassung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in einem vereinfachten Verfahrensmodus gesteuert werden kann, ob also auch großflächige Einzelhandelsbetriebe in den Anwendungsbereich der vereinfachten Zulassungsformen einbezogen werden können. Zur Beantwortung dieser Frage wird das bauordnungsrechtliche Zulassungssystem in Rheinland-Pfalz auf den Prüfstand gestellt, werden die im klassischen Baugenehmigungsverfahren enthaltenen Deregulierungsbausteine herausgearbeitet und ihre Funktionsweise, Zulässigkeit und Steuerungswirkung erörtert. Im Anschluss daran werden die vereinfachten Zulassungsformen des bauordnungsrechtlichen Zulassungssystems in Rheinland-Pfalz nacheinander auf ihre Öffnungsmöglichkeiten für großflächige Einzelhandelsbetriebe untersucht. Aus dem Spannungsverhältnis zwischen zulassungsrelevanten standort- und bauwerksbezogenen Anforderungen an großflächige Einzelhandelsbetriebe und den der Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung dienenden Deregulierungsinstrumenten werden spezifische Problemfelder herausgearbeitet. Es wird einerseits untersucht, wo das Steuerungspotenzial der vorhandenen Deregulierungsinstrumente auf Grenzen stößt und andererseits, ob und gegebenenfalls welche Lösungsmöglichkeiten für die identifizierten Problembereiche entwickelt werden können und welche weitergehenden Modifikationsansätze insoweit denkbar sind. goj/difu

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XX, 211 S.

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