Rechtliche und fachliche Grundlagen zum ElektroG. Teil 1: Anforderungen an die Zertifizierung der Erstbehandler nach ElektroG.
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DE
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Dessau
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1862-4804
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EDOC
EDOC
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Abstract
Gemäß § 11 (3) ElektroG sind Betreiber von Erstbehandlungsanlagen verpflichtet, ihre Anlagen jährlich durch einen Sachverständigen zertifizieren zu lassen. Prüfschwerpunkte sind hierbei die Technische Eignung sowie die Erfassung der Primärdaten bis zum Verwerter. Die Anforderungen an die Qualifizierung als auch die Prüfanforderungen unterscheiden sich jedoch in wesentlichen Punkten, wodurch es in der Praxis zu erheblichen Niveauunterschieden bei den Bedingungen der Zertifikatserteilung kommt. Das Teilprojekt verfolgt drei Ziele: I: Entwicklung eines Muster-Zertifizierungsleitfadens von Erstbehandlungsanlagen nach ElektroG, der neben den Prüfabläufen und Methodiken auch die Prüfschwerpunkte und -tiefen vorschlägt. Zur Entwicklung dieses Leitfadens wurden u.a. Fragenbögen an zuständige Landesbehörden und Zertifizierungsorganisationen gesandt, um den derzeitigen Sachstand der Sachverständigenausbildung wie auch die Inhalte der Zertifizierung zu erfassen. Wesentliche Erkenntnisse hierbei sind, dass die Anforderungsprofile an Sachverständige zur Zertifizierung von EBA unstrukturiert oder teilweise zu allgemein definiert werden. Teilweise wurden europäische und nationale Regelungen unstrukturiert hintereinander aufgelistet. Die Konsequenz ist, dass die Zusammenfassung der Ausbildungsinhalte als auch die Durchführungen der Zertifizierungen von Erstbehandlungsanlagen keinen einheitlichen Vollzug erahnen lassen, und der Prüfleitfaden versucht, das Prüfniveau für die Zertifizierung von Erstbehandlungsanlagen anzugleichen. Im zweiten Ziel wurden Empfehlungen für die Sachverständigenausbildung entwickelt, die aufzeigen, welche Fachgebiete in welcher Kenntnisstufe beherrscht werden müssen. Als drittes Ziel werden Änderungsvorschläge zu Rechts- und sonstigen Vorschriften entwickelt.
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112 S.
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Texte; 12/2008