Gemeinsamer Nenner gesucht. Für die Verwertung von Abfällen in der Landwirtschaft sind bundeseinheitliche Regelungen geplant.
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DE
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0934-3482
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ZLB: Zs 4574-4
IRB: Z 1853
IRB: Z 1853
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Abstract
Die für die Entsorgungswirtschaft kostengünstige und für die Landwirtschaft in der Regel sinnvolle landwirtschaftliche Verwertung von Abfällen gewinnt in der öffentlichen und politischen Diskussion an Stellenwert. Der Konflikt zwischen Bodenschutz und Recycling wird aufgezeigt. Das Düngemittelrecht läßt nach den Typendefinitionen der Düngemittelverordnung zu, daß Siedlungsabfälle, u.a. auch Klärschlämme zugegeben werden können. Anwendungsbezogene Regeln des Abfallrechts hinsichtlich Obergrenzen für die Aufbringung können umgangen werden, wenn Klärschlamm dem Düngemitteltyp "organisch-mineralischer Mischdünger" zugegeben wird. Durch eine Änderung der Klärschlammverordnung, durch eine neue Kompostverordnung sowie durch eine Änderung des Düngemittelgesetzes und der Düngemittelverordnung soll unter Berücksichtigung der europäischen Nitratrichtlinie ein neuer Regelungsansatz gefunden werden.
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Müllmagazin
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Nr.3
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S.63-65