Empfiehlt sich die Übertragung der Grundsätze des arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzes auf das Wohnraummietrecht?
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1973
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SEBI: 75/483
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Zusammenfassung
Die Untersuchung zeigt, daß nicht nur die Begründungen eines allgemeinen Kündigungsschutzes im Arbeitsrecht und im Wohnraummietrecht sachlich vergleichbar sind, sondern daß ein allgemeiner Kündigungsschutz im Mietrecht in Anlehnung an den arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz auch nicht in Widerspruch zu den volkswirtschaftlichen Effizienzüberlegungen und dem Gebot der Praktikabilität steht. Er ist überdies mit dem Grundsatz der Vertragsfreiheit vereinbar und entspricht als Ausdruck der Sozialbindung des Eigentums der Wertordnung des GG. Die Übertragung des Sozialmodells des Kündigungsschutzes im Arbeitsrecht auf das Wohnraummietrecht bedarf insbesondere bezüglich der Kündigung zur Durchsetzung einer Mieterhöhung einer gesonderten Regelung; als Maßstab für die Zulässigkeit einer Mietpreiserhöhung wird der Vergleichsmiete gegenüber der Kostenmiete der Vorzug gegeben. Als Grundlage für die Einführung eines allgemeinen Kündigungsschutzes als Dauerregelung im Mietrecht bietet sich das Gesetz über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse über Wohnraum vom 25. 11. 1971 an.
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München: Bauknecht (1973) XXXIX, 188 S.(jur.Diss.; Univ.München 1974)