Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Förderung der Integration geflüchteter Menschen.

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Berlin

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Die Integration von Geflüchteten ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen (Städte, Landkreise und Gemeinden). Integrationsorte sind die Kommunen. Bund und Länder sind gefordert, geeignete rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen für die Integration vor Ort zu schaffen. Integration ist ein wechselseitiger Prozess, der nicht nur die Zugewanderten fordert, sondern auch die Aufnahmegesellschaft Teilhabe und Chancengerechtigkeit für Geflüchtete sollte durch die Regelsysteme und Regelangebote des Bildungs- und des Gesundheitswesens, der Kinder- und Jugendhilfe, der Arbeitsförderung und der sozialen Sicherung gefördert werden. Sie erreichen kontinuierlich einen breiten Adressatenkreis, richten sich an örtlichen Gegebenheiten aus und halten bereits vielfach Angebote vor, die geeignet sind, die Integration Geflüchteter zu unterstützen. Die Empfehlungen wollen anregen, bestehende Strukturen des Regelsystems für die Integration Geflüchteter zu nutzen und weiterzuentwickeln. In den Kommunen, den Einrichtungen und Diensten der Wohlfahrtspflege, im Fürsorge- und Bildungssystem und der Arbeitsverwaltung werden seit langer Zeit Erfahrungen gesammelt, welche Faktoren Integration begünstigen oder behindern. Praktische Erfahrungen jener Akteure sind in die Empfehlungen eingeflossen. Außerdem wird der Rechtsrahmen des Zugangs von Geflüchteten in die Regelsysteme dargestellt.

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35 S.

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Migration und Integration