Benutzung kommunaler Einrichtungen.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0342-5592

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ZLB: 4-Zs 242
BBR: Z 477

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RE

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Abstract

Ein beliebtes Examensproblem ist das der Zulassung zu öffentlichen, insbesondere kommunalen Einrichtungen. In diesem Bereich des öffentlichen Sachenrechts geht es um Ansprüche, eine nicht im Gemeingebrauch stehende öffentliche Sache benutzen zu dürfen. Diese Nutzung bedarf regelmäßig einer Erlaubnis. Ein klassisches Beispiel hierfür ist Folgendes: Eine Partei will eine Wahlveranstaltung nicht in der Fußgängerzone, sondern in der örtlichen Stadthalle abhalten. Der für eine Benutzung erforderliche Zulassungsakt ist regelmäßig ein VA, sodass Zulassungsansprüche gerichtlich mit der Verpflichtungsklage durchzusetzen sind.

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Verwaltungsrundschau

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Nr. 1

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S. 1-3

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