Der Begriff der öffentlichen Aufgaben in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

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München

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ZLB: 96/2078

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DI
S

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Abstract

Problemstellung der Arbeit sind zwei Schlagworte "Öffentliche Aufgaben" und "Bundesverfassungsgerichtsbarkeit", die sowohl die öffentliche Diskussion wie auch die interdisziplinäre Wissenschaft immer wieder beschäftigen. Ausgangspunkt der Problematik ist dabei, daß das Grundgesetz keine Aufzählung der privaten, öffentlichen oder staatlichen Aufgaben enthält. Jedoch werden die Begriffe private, öffentliche oder staatliche Aufgaben sowohl in der staatsrechtlichen als auch in der politikwissenschaftlichen Diskussion zumeist ohne gesicherte Definition verwendet, was einen erheblichen Unsicherheitsfaktor darstellt. Auch das Bundesverfassungsgericht benutzt keine einheitliche Begrifflichkeit, sondern leitet vielmehr aus der Einordnung einer Aufgabe als private, öffentliche oder staatliche umfangreiche Rechtsfolgen ab, ohne vorher eine konkrete begriffliche Festlegung vorzunehmen. Ziel der Arbeit ist es, auf der Grundlage einer aus der einschlägigen Literatur herauszuarbeitenden Aufgabenkategorisierung die Begriffsverwendung des Bundesverfassungsgerichts auf diesem Gebiet zu analysieren. In diesem Zusammenhang wird dargestellt, in welchen Bereichen man der Rechtsprechung des Gerichts eventuell aus einer Gesamtschau der einzelnen Entscheidungen eine inzwischen gesicherte, weil einheitliche Begriffsanwendung entnehmen kann und wo es lediglich für den Einzelfall ohne fundierte Grundlagen Rechtsfolgen abgeleitet hat. Öffentliche und staatliche Aufgaben sind strikt zu trennen. Für die letzteren werden Fragen der Trägerschaft und der Beteiligung Privater erörtert. sg/difu

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XV, 328 S.

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Tuduv-Studien. Reihe Politikwissenschaften; 70