In-House, wann liegt eine gemeinsame Kontrolle vor?
Beck
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Beck
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DE
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München
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1439-6351
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ZLB: Zs 6672
BBR: Z 558
BBR: Z 558
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Abstract
Der Autor kommentiert den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 30.1.2013 und ergänzt eigene Überlegungen zum sog. Kontrollkriterium sowie zur Ausgangsentscheidung des Bundeskartellamts. Bei der Prüfung des Kontrollkriteriums als Voraussetzung für eine Inhouse-Vergabe sei eine qualitative Betrachtung geboten. Dabei könne die Kontrollmöglichkeit auch bei einer zwischengeschalteten Gesellschaft, die ihrerseits das ausführende Unternehmen zu 100 % beherrscht, erfüllt sein. Die erforderliche Kontrolle könne auch im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeiten gemeinsam ausgeübt werden. Dabei sei zu prüfen, ob der gemeinsamen Kontrolle nicht der Einfluss eines Mitgesellschafters entgegen steht und ob mittels der gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Mittel Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft genommen werden kann.
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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht
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Nr. 8
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S. 483-485