Kommunale Informationsfreiheitssatzungen - rechtliche Grenzen eines politischen Trends.

Boorberg
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Boorberg

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München

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0522-5337

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ZLB: R 620 ZB 7013

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RE

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Abstract

In der Vergangenheit haben einige kommunale Körperschaften in Bayern so genannte Informationsfreiheitssatzungen erlassen. Sie bewegen sich im Spannungsfeld zwischen grundrechtlichen Gewährleistungen, die mangels Befugnisgrundlage mittels einer Satzung nicht berührt werden dürfen, und den Bestimmungen des Datenschutzrechts, die einen Grundrechtseingriff nur im Einzelfall zulassen. Dabei wird die bis zum 29. Dezember 2015 gültige Rechtslage, die nur einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein Auskunftsverlangen kannte, und die aktuelle Rechtslage, die mit Art. 36 BayDSG einen gebundenen Anspruch auf Auskunft kennt, erörtert, um anschließend Folgerungen für die praktische Ausgestaltung solcher Satzungen zu ziehen.

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Bayerische Verwaltungsblätter

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Nr. 18

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S. 621-625

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