Standortvorsorge für Kraftwerke und flächenintensive Großvorhaben in Nordrhein-Westfalen. Zugleich eine Erwiderung auf Blümel in Deutsches Verwaltungsblatt , 92, 1977, H. 7 S. 301-322.
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SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121
IRB: Z 1014
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IRB: Z 1014
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Zusammenfassung
Verf. ist bemüht, einige von Blümel in DVBL. 1977, 301 ff. vorgetragenen Kritikpunkte an der in der Bundesrepublik praktizierten Planung von umweltbeeinträchtigenden Großvorhaben für die nordrhein-westfälische Landesplanung zu entkräften. Insbesondere wendet er sich gegen die Vorwürfe des Fehlens einer rechtsverbindlichen Standortvorsorgeplanung, eines modernen Instrumentariums zu deren Durchsetzung und einer ausreichenden Bürgerbeteiligung. Der LEP VI - Entwurf weise zahlreiche Standorte für Kraftwerke und Gebiete für flächenintensive Großobjekte aus, es finde eine breite Diskussion des Entwurfs in der Öffentlichkeit statt, das Beteiligungsverfahren sei überdies im LaPlaG gesetzlich gefordert. Im übrigen wird der LEP VI, konkretisiert durch Gebietsentwicklungspläne, den Kommunen einen Planungsspielraum lassen, denen zur Durchsetzung ihrer Interessen zudem der Rechtsweg offensteht. Mit großem Nachdruck weist Verf. auf das bisher fruchtbare Zusammenwirken aller Planungsträger in NW hin, ohne das sachgerechte Standortvorsorge nicht denkbar ist. Die als verfassungswidrig bezeichnete Möglichkeit des Bauleitplanungsgebots zeichne sich in der Praxis nicht ab.
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Standortplanung, Kraftwerk, Industrieansiedlung, Landesentwicklungsplanung, Landesplanungsprogramm, Planungsentwurf, Raumordnungsverfahren
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Deutsches Verwaltungsblatt, Köln 93 (1978), H.1/2, S. 17-22, Lit.
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Standortplanung, Kraftwerk, Industrieansiedlung, Landesentwicklungsplanung, Landesplanungsprogramm, Planungsentwurf, Raumordnungsverfahren