Wohnungsbau im ländlichen Raum.

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DE

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Schwerin

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Zusammenfassung

Die Publikation beschreibt das Konzept zum Wohnungsbau ab 2021 des Regionalen Planungsverbands Westmecklenburg. Das Konzept entwickelt Vorschläge für Umfang und Struktur des raumordnerisch zulässigen Wohnungsbaus in Gemeinden Westmecklenburgs, die kein zentraler Ort sind. Anders als die bis zum Jahr 2020 geltende "3%- 6%-Regel" geht es dabei nicht nur um die Quantität, sondern auch um die Qualität der zukünftigen wohnbaulichen Entwicklung der Dörfer und kleineren Ortschaften in der Planungsregion. Das Konzept arbeitet in vielen Bereichen mit Anreizen für die Gemeinden, mehr Qualität wird mit mehr Quantität "belohnt". Ein Konzept für eine Region von der Größe Westmecklenburgs muss mit Typisierungen arbeiten, um handhabbar zu bleiben und eine Gleichbehandlung der Gemeinden zu ermöglichen. Das Konzept trägt dabei der strukturellen Vielfalt der Region Rechnung (u. a. Stadt-Umland-Räume, Umgang mit Ferienwohnungen). Allerdings können die Typisierungen nicht jedem Einzelfall gerecht werden. Das Konzept regt die Gemeinden an, in ein kommunales, ggf. auch interkommunales, Flächenmanagement einzusteigen. Die im Konzept entwickelten Regelungen sollen für den Zeitraum ab 2021 gelten. Bis dahin gilt weiterhin die bisherige "3%- 6%-Regelung". Der Übergang zwischen beiden Regelungen wird im Konzept klar definiert, um eine fortlaufende Entwicklung zu ermöglichen und die Handlungsfähigkeit der Gemeinden auch über den Wechsel hinweg aufrechtzuerhalten.

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42 S.

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