Das Verhältnismäßigkeitsgebot. Eine Bestandsaufnahme der Literatur zur Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns.

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SEBI: 89/5758

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Die Untersuchung ist der Versuch einer Bestandsaufnahme der Literatur zur Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns. Als Gebot der "Verhältnismäßigkeit" oder "Übermaßverbot" wird ein dreistufiges Prüfungsschema bezeichnet, das zunächst die Frage stellt, ob die betreffende Maßnahme geeignet ist, ihren Zweck zu erreichen bzw. zu fördern. Sodann wird das Gebot der "Erforderlichkeit", der "Notwendigkeit" bzw. des "milderen" Mittels gesetzt. Schließlich verlangt das Gebot der "Verhältnismäßigkeit" bzw. "Angemessenheit", "Proportionalität" oder "Abwägung", die von der Entscheidung tangierten Werte, Güter oder Interessen miteinander zu vergleichen. Die Arbeit ist in drei Teile gegliedert. Im ersten Teil wird der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in materiellrechtlicher Hinsicht überprüft. Im zweiten und dritten Teil werden dessen verfassungsrechtliche Begründung und Probleme der gerichtlichen Kontrolle erörtert. Es werden insbesondere die Ansätze der rechtswissenschaftlichen Diskussionen (der "speziellen" Literatur) gesammelt. Die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird nur zum Beleg ausgewählter Thesen herangezogen. vka/difu

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Verhältnismäßigkeit, Rechtsgrundsatz, Literaturstudie, Rechtsprechung, Abwägung, Erforderlichkeit, Rechtstheorie, Theorie, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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München: Vahlen (1989), XIII, 165 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Hamburg 1987)

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Verhältnismäßigkeit, Rechtsgrundsatz, Literaturstudie, Rechtsprechung, Abwägung, Erforderlichkeit, Rechtstheorie, Theorie, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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Studien zum öffentlichen Recht und zur Verwaltungslehre; 40