40 Jahre Europäisches Denkmalschutzjahr und das Bauplanungsrecht.

Heymann
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Heymann

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DE

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Köln

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0012-1363

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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

Das Europäische Denkmalschutzjahr 1975 hat vor 40 Jahren in Deutschland und darüber hinaus zur Anerkennung des Denkmalschutzes als Gemeinwohlanliegen von hohem Rang beigetragen. Obwohl Denkmalschutz in Deutschland Sache der Länder ist, hat der Bund ab 1976 über seine Kompetenz für das "Bodenrecht" den städtebaulichen Aspekt des Erhaltungsgedankens ausgebaut, der die zu erhaltenden baulichen Anlagen in ihrer Beziehung zur aktuellen Stadtstruktur und ihrer stadträumlichen Funktion für das gegenwärtige Zusammenleben der Menschen in der Gemeinde in den Blick nimmt. Dieser kommunale städtebauliche Denkmalschutz lässt den landesrechtlicher Denkmalschutz unberührt, so dass sich beide Rechtsinstrumente ergänzen können, damit unsere Vergangenheit eine Zukunft hat.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 10

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S. 616-627

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