Neuer Entwurf zum Schweizer Raumplanungsgesetz.

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SEBI: Zs 3096-4
BBR: Z 114
IRB: Z 902

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Zusammenfassung

Raumplanung in der Schweiz ist verfassungsmäßig geregelt. Sie will die haushälterische Nutzung des Bodens, die Begrenzung und Ordnung des Siedlungsgebietes, die bedürfnisgerechte und ausgewogene Zuteilung des Bodens für die verschiedenen Nutzungen und eine damit übereinstimmende Durchführung öffentlicher Aufgaben. Landschaftsplanung ist als Teil der Raumplanung verfahrensmäßig integriert, leistet jedoch als Fachplanung einen selbständigen Beitrag. Die wesentlichen Bestimmungen des Gesetzes werden auszugsweise wiedergegeben und erlauben dadurch einen groben Vergleich mit der entsprechenden Gesetzgebung in der Bundesrepublik.

Beschreibung

Schlagwörter

Raumordnungsrecht, Planungskompetenz, Planungsorganisation, Raumordnungsziel

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Natur und Landschaft, Stuttgart 52 (1977), Nr. 11, S. 313-314

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Raumordnungsrecht, Planungskompetenz, Planungsorganisation, Raumordnungsziel

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