Die Preisaufsicht nach dem Energiewirtschaftsgesetz. Verfassungsrechtliche Vorgaben und verwaltungsrechtliche Probleme.
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SEBI: 89/5708
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Durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wird die Energiewirtschaft einer besonderen Staatsaufsicht unterstellt, wodurch nicht nur die Energieversorgung als solche sichergestellt werden soll, sondern auch eine möglichst wirtschaftliche Produktion und soziale Verteilung des Produktionsertrags. Kernstück der Energieaufsicht ist u. a. die Preisaufsicht nach Pargr. 7 EnWG. Diese Vorschrift ist Ermächtigungsgrundlage für die Bundestarifordnung Elektrizität (BTO Elt) und gestattet den Aufsichtsbehörden, die allgemeinen Tarifpreise "wirtschaftlich zu gestalten". Rechtlich wirft dies die Frage auf, ob die Preisaufsichtsbehörden durch dieses Instrument aktive Preispolitik betreiben können oder ob es sich bei der Preisaufsicht lediglich um eine Rechtsaufsicht handelt. Die Arbeit untersucht Stellung, Funktion und Instrumentarium der Energiepreisaufsicht. Dem vorangestellt wird ein Überblick über die Entwicklung des Preisrechts und eine Untersuchung der verfassungsrechtlichen Vorgaben für die staatliche Preisaufsicht. vka/difu
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Preisrecht, Preisaufsicht, Wirtschaftsrecht, Energierecht, Energiewirtschaftsgesetz, Energiepreis, Preisbildung, Stromtarif, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Energie
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Stuttgart: Boorberg (1989), 172 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Bochum 1988)
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Preisrecht, Preisaufsicht, Wirtschaftsrecht, Energierecht, Energiewirtschaftsgesetz, Energiepreis, Preisbildung, Stromtarif, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Energie
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Bochumer Beiträge zum Berg- und Energierecht; 4