Wechselspiel von öffentlicher Förderung und privater Finanzierung.
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1985
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IRB: Z 877
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Zusammenfassung
So gut wie keine Wohnung wird ohne Förderung gebaut, zumindest eine steuerliche Förderung greift immer. Bund, Länder und Gemeinden gewähren Finanzhilfen zur Förderung des Wohungsbaus, wo die steuerliche Förderung nicht ausreicht, das gesellschaftspolitisch wichtige Ziel zu erreichen, die Wohnungsnot einkommensschwacher Wohnungssuchender zu beheben oder mehr Wohneigentum zu bilden. Öffentliche Förderung mit Finanzhilfen setzt voraus, dass zunächst alle Möglichkeiten der privaten Finanzierung ausgeschöpft werden. Finanzhilfeförderung ist Fehlbedarfsförderung und Hilfe zur Selbsthilfe. Der Staat soll die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zur Eingeninitiative schaffen. (hg)
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 75(1985), Nr.4/5, S.175/179