Denkmalschutz - eine Aufgabe der Gemeinden?
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1980
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ZZ
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IRB: Z 955
SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
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Zusammenfassung
Die Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege wurde stets als Staatsaufgabe begriffen. Die Forderung nach einer Kompetenzverlagerung auf die Gemeinden erforderte eine Änderung der Länderverfassungen und geltender Gesetze, sie würde auch der überörtlichen Bedeutung von Kulturdenkmälern nicht gerecht werden. Art. 28 Abs. 2 GG (Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden) wird nicht verletzt, da er im Rahmen der Denkmalschutzgesetze der Länder im Kernbereich nicht beschränkt wird. Trotz dieser Rechtslage sind die Gemeinden angehalten, ihre Kulturdenkmäler in Zusammenarbeit mit der staatlichen Denkmalpflege zu erhalten und zu pflegen. hg
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Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 32(1979)Nr.8, S.286-290, Lit.