Modernisierungskosten müssen vorsichtig kalkuliert werden. Mieter verweigerte volle Erhöhung und bekam recht.
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1985
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IRB: Z 954
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Zusammenfassung
Behandelt wird ein Rechtsstreit zwischen einem Vermieter und einem Mieter über eine Mieterhöhung infolge einer Umlage von Modernisierungskosten. Das OLG Karlsruhe führt u.a. aus, dass bei der Durchführung baulicher Energieeinsparungsmaßnahmen auch aus der Sicht des Mieters das Gebot der Wirtschaftlichkeit berücksichtigt und das Verhältnis zwischen einzusparenden Heizkosten und Mietzerhöhung geprüft werden müsse. Bei einem Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit entfalle der Mieterhöhungsanspruch jedoch nicht vollständig; es bleiben diejenigen Kosten umlagefähig, die auch bei Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeitsgrundsätze entstanden wären. (hb)
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Hamburger Grundeigentum 95(1985), Nr.6, S.246